Alt-Moabit nicht links liegen lassen! 2.0
Nicht barrierefreie Bushaltestellen, schadhafte Geh- und Radwege
Erneut mahnt die Stadtteilvertretung Turmstraße Verbesserungen der Straße Alt-Moabit an, die vom Lebendigen Zentrum und Sanierungsgebiet Turmstraße entgegen früherer Planungen baulich nicht profitiert hat.
„Nachdem wir uns an Frau Verkehrssenatorin Bonde gewendet und ihr ebenfalls den Beschluss „Alt-Moabit nicht links liegen lassen! 2.0“ gesendet hatten, erhielten wir jetzt eine Antwort aus ihrer Verwaltung:“
Sehr geehrter Frau Pradel, sehr geehrter Herr Groß,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. April 2025 mit der Zusendung des Beschlusses der Stadtteilvertretung vom 24.04.2025. Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Fachabteilungen kann ich Ihnen folgende inhaltliche Rückmeldungen geben:
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt den bezirklichen Straßenbaulastträgern, in diesem Fall dem Straßen- und Grünflächenamt Mitte (SGA Mitte). Hierzu gehört neben der regelkonformen Herstellung von Geh- und Radwegen auch die Beseitigung von Gehwegschäden und Gefahrenstellen auf Selbigen. Um solche Missstände zu erkennen, wird das Straßenland regelmäßig von Mitarbeitenden des SGA begutachtet. Schad- und Gefahrenstellen können so erkannt und später beseitigt werden.
Fußverkehr
Gehwege
Für die Herstellung regelkonformer Gehwege stehen den Bezirken finanzielle Mittel gemäß ihrer Globalsummenhaushalte zu Verfügung. Darüber hinaus können die Bezirke, abhängig von der Haushaltssituation, bei der Senatsverwaltung weitere finanzielle Mittel beantragen. Die Planung und Umsetzung obliegt den Bezirken als zuständigem Baulastträger. In den vergangenen Jahren hat der Bezirk Mitte keine Mittel für Gehweginstandsetzungen oder die Herstellung von regelkonformen Gehwegen im Gebiet Alt-Moabit bei der Senatsverwaltung beantragt.
Querungshilfen
Die von der Senatsverwaltung geleitete Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ prüft bzw. bearbeitet zurzeit Maßnahmenvorschläge an zwei Standorten in der Straße Alt-Moabit:
- Alt Moabit 98/99 auf Höhe der vorhandenen Mittelinsel Spreebogen (das liegt im Abschnitt zwischen Stromstraße und Kirchstraße)
An diesem Standort fand am 14.05.2025 ein Ortstermin mit der o.g. Arbeitsgruppe statt. Nach erfolgter Prüfung wurde auf Grund der Rahmenbedingungen, der komplexen und unterschiedlichen Anforderungen die Anordnung bzw. Umsetzung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) versagt.
- Alt-Moabit Höhe U-Bahnhof Turmstraße
An diesem Standort fand am 04.12.2024 ein Ortstermin mit folgendem Ergebnis statt:
Es wird die Einrichtung eines FGÜ mit Mittelinsel über die Straße Alt-Moabit auf Höhe der Durchwegung durch die Grünanlage unmittelbar östlich der derzeitigen Gehwegvorstreckung vorgesehen. Die Gehwegvorstreckung ist zurückzubauen. Die Haltestelle der BVG vor dem U-Bahnhof Turmstraße soll nach Osten vor die Haus-Nr. 86 verlegt werden. Dort ist zusätzlich ein Haltestellenkap barrierefrei vorzusehen.
Zurzeit steht noch die Prüfung aus, ob zwischen den LSA-geregelten Knotenpunkten Alt-Moabit / Krefelder Straße – Thusnelda-Allee und Alt-Moabit / Stromstraße eine Koordinierung besteht, die die Einrichtung eines FGÜ ausschließen würde. Nach einer im Sinne der geplanten Maßnahme positiven Rückmeldung könnte dann der Antrag auf straßenverkehrsbehördliche Anordnung gefertigt werden.
Radverkehr
Die von der Stadtteilvertretung beschriebenen Missstände bei der Radverkehrsinfrastruktur (insbesondere schmale Radwege) in der Straße Alt-Moabit werden grundsätzlich geteilt. Die Radverkehrsanlagen in der Straße Alt-Moabit entsprechen nicht den aktuellen Standards für Radverkehrsanlagen in Berlin. Eine Herstellung von durchgängigen und ausreichend breiten Radverkehrsanlagen ist in der Straße Alt-Moabit gemäß Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) und Radverkehrsplan erforderlich. Dies wird insbesondere durch die Lage im Radvorrangnetz bekräftigt.
Für die Herstellung regelkonformer Radverkehrsanlagen können, abhängig von der Haushaltssituation, bei der Senatsverwaltung finanzielle Mittel beantragt werden. Die Planung und Umsetzung obliegt den Bezirken, als zuständiger Baulastträger. Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zur Umsetzung von Radverkehrsinfrastruktur begrenzt sind. Da derzeit noch keine Planungen hinsichtlich einer Radverkehrsanlage in der Straße Alt-Moabit bestehen, ist die Umsetzung einer solchen Radverkehrsmaßnahme aufgrund der begrenzten Mittel kurzfristig nicht wahrscheinlich.
Weitere Anmerkungen zu konkreten Punkten
- Gefährliche Führung der Radelnden in Höhe der Heilandskirche
Die Anordnung eines Bussonderfahrstreifens ist hier aufgrund von zu geringer Busfrequenz nicht sinnvoll.
4.5 Beschilderung „Radfahrer frei“
Hier besteht der Wunsch seitens der Stadtteilvertretung, die Beschilderung „Gehweg mit Rad frei“ zwischen Moabiter Freiheit und Stromstraße abzuordnen und ggf. einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit Vz 240 StVO anzuordnen.
Gemäß den geltenden Ausführungsvorschriften „AV Geh- und Radwege“ sollen gemeinsame Geh- und Radwege nur eingesetzt werden, wenn die Nutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr wegen einer besonderen Gefahrenlage ausgeschlossen werden muss und durch die räumlichen Gegebenheiten keine eigenständige Radverkehrsführung möglich ist. Dies ist hier nicht der Fall.
Zudem der Hinweis, dass durch einen Wechsel der Anordnung, die zu Fuß Gehenden eine Verschlechterung gegenüber dem Bestand hinzunehmen hätten.
ÖPNV
Haltestellen des ÖPNV sind barrierefrei auszubauen. Dabei sind
Kap-Haltestellen aus Sicht des Busverkehrs wegen der allgemeinen Beschleunigung und Barrierefreiheit zu bevorzugen, jedoch sind provisorische Kaps nur schwer barrierefrei herzustellen. Über einen geplanten Ausbau der Haltestellen durch den Bezirk ist dem zuständigen Fachbereich der Senatsverwaltung bisher nichts bekannt.
Ich bitte Sie sich, wie aufgrund der bestehenden Zuständigkeiten ausführlich dargestellt, mit Ihren Anliegen an das hier zuständige Straßen-und Grünflächenamt des Bezirks Mitte zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Franziska Fronzke
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Mobilität / Referat F Fuß- und Radverkehr
IV F 3 – Gruppenleitung „Bezirkliche Projekte Fuß- und Radverkehr & Finanzierung“