11. Januar 2021

 

Die Stadtteilvertretung hat auf der Sitzung am 15.12.2020 eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, um die Nachwahl von Mitgliedern zu ermöglichen.

Bisher ist glücklicherweise erst ein gewähltes Mitglied aus persönlichen Gründen zurückgetreten, aber die Wahlperiode ist noch nicht beendet. Auch für die zukünftigen Stadtteilvertretungen fanden wir es sinnvoll eine Regelung zu finden.

Die Stadtteilvertretung hat folgende Ergänzung von § 1 der Geschäftsordnung beschlossen:

(5) Die in der jeweils vorangegangenen Wahl zur Stadtteilvertretung nicht gewählten Kandidat*innen können auf Antrag von den gewählten Mitgliedern mit einfacher Mehrheit zum Mitglied gewählt werden, sofern sie die Voraussetzungen der Wählbarkeit von § 1 (2) weiterhin erfüllen, in der laufenden Wahlperiode mindestens dreimal an den Plenen der Stadtteilvertretung teilgenommen und in einer der Arbeitsgruppen mitgearbeitet haben. Die Kandidat*innen werden in der Reihenfolge ihrer in der Wahl zur Stadtteilvertretung erreichten Stimmenanzahl per Nachrückverfahren für ausgeschiedene Mitglieder gewählt. Erfüllen zwei oder mehrere Kandidat*innen alle Voraussetzungen und haben außerdem die gleiche Anzahl von Stimmen in der vorangegangenen Wahl zur Stadtteilvertretung erhalten, dann sollte im Nachrückverfahren das Ziel der Geschlechterparität in der Stadtteilvertretung berücksichtigt werden.

Wir laden alle Kandidat*innen, die nicht die erforderliche Stimmenanzahl bekommen haben, ein sich an den Plenen und den Arbeitsgruppen zu beteiligen und sich gegebenenfalls als Nachrücker*in zu bewerben. Für Nachfragen zu den Terminen der Plenen bzw. Arbeitsgruppen schicken Sie uns bitte eine Mail.