Sanierungsgebiet Turmstraße
Das Sanierungsgebiet Turmstraße liegt im Zentrum des Ortsteils Moabit. Die Turmstraße ist die zentrale Achse des Sanierungsgebiets und übernimmt mit ihrer ausgeprägten Einzelhandels- und Dienstleistungsstruktur die Rolle als Stadtteilzentrum und trägt wesentlich zur Versorgung der Bewohner mit Waren des täglichen Bedarfs bei.
Im Zentrum des Sanierungsgebiets befindet sich zwischen den beiden Hauptverkehrsstraßen die 6 ha große öffentliche Grünfläche Kleiner Tiergarten/Ottopark. Die einheitliche Blockstruktur der Gründer- und Nachgründerzeit wird an einigen Stellen durch Bauten der 50er bis 70er Jahre und markante, städtebaulich bedeutende Gebäude bzw. Ensembles wie z. B. die Arminius-Markthalle, das Rathaus, der Kulturstandort Turmstraße 75, das Hertie- und Schultheißareal und das Gesundheits- und Sozialzentrum Moabit unterbrochen.
Am 31. März 2011 hat der Senat die Festsetzung des Sanierungsgebiets Turmstraße für den Zeitraum von 15 Jahren beschlossen.
Folgende Ziele sollen durch Sanierungsmaßnahmen erreicht werden:
- Entwicklung der Turmstraße zu einem funktionsfähigen und attraktiven zentralen Einkaufs- und Versorgungsstandort für Moabit
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Turmstraße durch Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr
- Neue Nutzungsmöglichkeiten und Erneuerung des Ottoparks und des Kleinen Tiergartens als Mittelpunkt des Gebiets, Ort für Erholung und Freizeit und als Bindeglied zwischen den nördlich und südlich gelegenen Quartieren
- Stabilisierung der angrenzenden Wohnquartiere, Verbesserung des Wohnumfeldes (Spielplätze, Straßenräume, Wegeverbindungen, Stadtplätze und Grünflächen)
- Erhaltung der besonderen Orte durch Gestaltung und Nutzung denkmalgeschützter und städtebaulich markanter Gebäude
- Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
- Aktivierung und Einbeziehung einer Vielzahl von Akteuren in den Entwicklungsprozess, Unterstützung der Nachbarschaften und des Gemeinwesens
In Sanierungsgebieten ist die Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen der alle zwei Jahre gewählten Stadtteilvertretung vorgeschrieben.
Die Grundlage für die Sanierungsmaßnahmen bildet das ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept).